Strafrechtsanwalt Friedhelm Enners

Berlin-Schöneberg

Friedhelm Enners

Portrait Rechtsanwalt Friedhelm Enners

Vita

  • Studierte in Marburg und Lausanne. Nach dem 1. Staatsexamen war er wissenschaftlicher Assistent an der Philipps-Universität in Marburg im Fachbereich Strafrecht und Strafprozessrecht. Er legte das 2. Staatsexamen nach dem Referendariat in Berlin ab und ist seit 1980 als Rechtsanwalt zugelassen.
  • Rechtsanwalt Enners ist Mitglied der Vereinigung Berliner Strafverteidiger, deren Vorstand er 12 Jahre lang angehörte. Er war dort für die Fortbildung der Strafverteidiger verantwortlich.
  • Schon zu Beginn seiner Anwaltstätigkeit wählte er das Strafrecht zu seinem Schwerpunkt. Er verteidigt in allen Bereichen des Strafrechtes, so in Schwurgerichtsverfahren, im Betäubungsmittelstrafrecht, bei Körperverletzungs-, Eigentums- und Vermögensdelikten und bei Vorwürfen im Bereich des Sexualstrafrechtes. Er ist im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht umfangreich tätig.
  • Zu der strafrechtlichen Täigkeit gehört auch die Vertretung von Opfern von Straftaten und von deren Angehörigen im Wege der Nebenklage, und die Vertretung von Zeugen in Ermittlungs- und Strafverfahren.
  • Fachanwalt für Straf- und Verkehrsrecht bis 2023.
  • 1981-2017 Sozietät Enners, Thormeyer, Voget

Strafrecht

Schon die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens kann existenzgefährdend, sogar existenzvernichtend sein.
Daher ist es besonders wichtig, schon im frühen Stadium des Verfahrens einen Strafverteidiger einzuschalten. Je früher er tätig wird, umso effektiver kann die Verteidigung geführt werden. Nur der Strafverteidiger kann die Verfahrensakten einsehen und an Hand der Akten die Beweislage beurteilen und die Verteidigung vor der öffentlichen Verhandlung gestalten oder in der öffentlichen Verhandlung vorbereiten.

Wichtig ist die frühe Beauftragung eines Strafverteidigers vor allem, um den Mandanten vor unbedachten Äußerungen oder belastenden Aussagen gegenüber den Ermittlungsbehörden zu schützen. Mit Hilfe des Verteidigers kann erst richtig eingeschätzt werden, wann es besser ist, von seinem gesetzlichen Schweigerecht Gebrauch zu machen. Oft - und gerade in Steuer- und Wirtschaftsstrafverfahren - erweist es sich als sinnvoll, von schnellen Stellungnahmen ohne Verteidiger abzusehen.

Aufgrund seiner umfangreichen gerichtlichen Tätigkeit, auch in vielen Verfahren, über die in den Medien berichtet wurde, kann Herr Rechtsanwalt Enners kompetent und zuverlässig in allen Bereichen des Strafrechtes beraten und verteidigen.

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